Kosten

 

Stundensatz:

Für meine Leistungen erlaube ich mir ein Honorar von € 50,00 pro Stunde zu berechnen.
Der Betrag ist nach jeder Behandlung bar oder fristgerecht gegen Rechnung zu bezahlen. Selbstverständlich erhalten Sie bei Barzahlung eine Quittung.
Je nach Material- und Zeitaufwand variieren die Kosten für die Behandlung.
Ich werde Sie zu Beginn der Behandlung über die Kosten aufklären, die auf sie zukommen können.
Honorare für Heilpraktiker sind nach §4 Nr.14 a USTG von der Umsatzsteuer befreit.

 

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen:

Je nach Versicherung ist es möglich, dass private Krankenkassen und Zusatzversicherungen die Kosten von Heilbehandlungen und/oder Arzneimittel ganz oder teilweise übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über deren Leistungen. Nicht erstattungsfähige Behandlungskosten müssen privat entrichtet werden.
Die Kostenübernahme Ihrer Krankenversicherung kann nicht garantiert werden.
Die Preise für die Behandlungen werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet.

 

Gesetzliche Krankenversicherungen:

Gesetzliche Krankenkassen erstatten leider keine Kosten für Heilbehandlungen. Die Kosten sind daher von Ihnen privat zu zahlen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob nicht vielleicht doch ein Zuschuss zu erhalten ist.